6. August 2026

Schulstart darf nicht zum sozialen Stresstest werden

Wenn nach den Sommerferien die Schule wieder beginnt, ist die Vorfreude in vielen Familien groß. Gleichzeitig stehen innerhalb weniger Tage zahlreiche Anschaffungen an: Hefte, Stifte, Sportkleidung, Schuhe, ein geeigneter Schulranzen und vieles mehr müssen bezahlt werden. Für Familien, deren Budget ohnehin kaum bis zum Monatsende reicht, wird der Schulstart damit schnell zu einer erheblichen Belastung.

„Ob ein Kind mit Zuversicht in die Schule startet, darf nicht davon abhängen, wie viel Geld seine Eltern gerade zur Verfügung haben“, sagt Diakoniepfarrer Markus Eisele, Verbandsleiter des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt und Offenbach. „Kinder spüren sehr genau, wenn sie nicht mithalten können. So entstehen schon zu Beginn des Schuljahres Gefühle des Ausgeschlossenseins.“

Gleiche Möglichkeiten vom ersten Schultag an

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen können für den persönlichen Schulbedarf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Vorgesehen sind insgesamt 195 Euro: 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Die tatsächlichen Ausgaben zum Schuljahresbeginn liegen jedoch häufig deutlich darüber.

Was fehlendes Schulmaterial für Kinder bedeutet, erleben Fachkräfte auch in den schulischen Angeboten des Evangelischen Vereins. „In unseren Betreuungsangeboten an ganztägig arbeitenden Grundschulen erleben wir immer wieder, dass Bildungsgerechtigkeit dort beginnt, wo jedes Kind vom ersten Schultag an die gleichen Möglichkeiten erhält, zu lernen, seine Talente zu entdecken und am schulischen Leben teilzuhaben“, sagt Miriam Walter, Geschäftsführerin des Evangelischen Vereins für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main e.V.

Frankfurt und Offenbach setzen bei den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets auf möglichst einfache Antragsverfahren. Dennoch nimmt nach Angaben der Diakonie bislang nur ein Teil der anspruchsberechtigten Familien die Unterstützung in Anspruch. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung die Leistungen stärker an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten und Preissteigerungen anpassen.

Welche Unterstützung Familien erhalten können

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben unter anderem Kinder und junge Menschen, die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Neben dem persönlichen Schulbedarf können beispielsweise auch folgende Leistungen unterstützt werden:

  • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita,
  • Lernförderung,
  • Klassenfahrten und Schulausflüge,
  • Schülerbeförderung,
  • Angebote aus Sport, Kultur und Freizeit.

Familien mit geringem Einkommen sollten prüfen, welche Leistungen ihnen zustehen. Beratungsstellen und die zuständigen kommunalen Stellen unterstützen bei der Klärung und Antragstellung.

Einzelne Zuschüsse allein reichen allerdings nicht aus, um Kinderarmut wirksam zu überwinden. „Familien brauchen ein verlässliches Netz aus ausreichender materieller Absicherung, bezahlbarem Wohnraum, guter Bildung, Gesundheitsversorgung und niedrigschwelliger Beratung“, betont Miriam Walter.

Armutskonferenz nimmt Kinder und Jugendliche in den Blick

Der Schulstart macht sehr konkret sichtbar, wie sich Armut auf den Alltag und die Bildungschancen von Kindern auswirkt. Zugleich verweist er auf eine größere sozialpolitische Aufgabe.

Kinder- und Jugendarmut steht deshalb auch im Mittelpunkt der zweiten gemeinsamen Armutskonferenz für Offenbach und Frankfurt am 24. August 2026. Unter dem Titel „Jung. Arm. Übersehen!?“ diskutieren junge Menschen und Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Wohlfahrt und sozialer Praxis darüber, wie aus einzelnen Hilfen verlässliche Strukturen werden können.

Der Evangelische Verein für Kinder- und Jugendhilfe Rhein-Main richtet die bereits ausgebuchte Konferenz gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Offenbach und der Diakonie Frankfurt und Offenbach aus.

Denn kein Kind darf übersehen werden – weder zu Beginn des Schuljahres noch darüber hinaus.